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Die KAL hilft älteren Bergleuten, die von der schwierigen Arbeitsmarktsituation betroffen sind, bis zum Beginn der Altersrente. Die KAL erhalten Sie bis zum Wechsel in eine andere Rente und maximal bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die Höhe Ihrer KAL wird genauso berechnet wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Es gibt allerdings folgende Besonderheiten:
Ihre Rentenhöhe bei der KAL ergibt sich also nur aus dem Anteil, der auf Ihre Ansprüche aus der knappschaftlichen Rentenversicherung entfällt.
Wenn Sie KAL empfangen, ist es für Sie vorteilhaft, wenn Sie Ihre Altersrente zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhalten. Im Gegensatz zur KAL werden dann auch
Die Zeit, in der Sie KAL erhalten, wird als Anrechnungszeit in der Rente berücksichtigt. Sie erhalten dadurch später mehr Rente. Folgende Altersrenten sind nach einer KAL möglich:
Welche Altersrente im Anschluss an die KAL für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, welche Anspruchsvoraussetzungen Sie erfüllen. Hierzu berät Sie Ihre Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Wenn Sie die KAL erhalten, dürfen Sie nur begrenzt dazuverdienen. Eine Teilzahlung wie bei den Altersrenten ist ausgeschlossen. Sie können in dieser Zeit auch kein Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten.
Wenn Sie eine erneute Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb aufnehmen, können Sie keine KAL mehr erhalten. Das gilt unabhängig davon, wie viel Sie verdienen.
Synonyme: Altersruhegeld, Anpassungsgeld, Arbeitslosigkeit, Ausgleichleistung, Bergarbeiter, Bergbau, Bergleute, Bergmann, Bergmannsrente, DRV, DRV KBS, Kumpel, Mine, Rente, Rente für Bergleute, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Unter Tage, Versicherungszeit, Zeche
Lebenslagen: Arbeitslosigkeit
Autor: Super-Admin
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/bergleute-beantragung-einer-knappschaftsausgleichsleistung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:24:49
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