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Informationen

zur Leistung

Bergbau; Meldung über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge

Betriebe die unter Bergaufsicht stehen sowie Gewinnungsbetriebe, Besucherbergwerke und Besucherhöhle, müssen dem zuständigen Bergamt aktuelle Daten für statistische Zwecke übermitteln.

Wenn die Beschäftigten silikogenen Stäuben ausgesetzt sind, müssen sie dies der Aufsichtsbehörde (Bergamt) melden.

Auch die Wiederanfahrt von Unfallverletzten muss dem zuständigen Bergamt gemeldet werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: