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zur Leistung

Berg-, Höhlen- und Wasserrettung; Beantragung einer Kostenerstattung für Investitionen

Der Staat erstattet den Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung die notwendigen Anschaffungskosten von kommunikations- und informationstechnischer Ausstattung der Bergrettungswachen und Wasserrettungsstationen, Einsatzfahrzeugen und Rettungsbooten samt Ausstattung, Sondergeräten, Fernmeldegeräten, spezieller Einsatzleitsoftware und Geodaten für den Einsatz im Rettungsdienst.

Synonyme:

Lebenslagen: Förderprogramme, Förderungen nach Förderbereichen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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