Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Erhalt von Hinterbliebenenbeihilfe

Als Hinterbliebene oder Hinterbliebener haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine einmalige Beihilfe der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Das gilt für:

  • Witwen und Witwer
  • Lebenspartnerinnen und partner
  • Vollwaisen (auch Adoptivkinder)

Die Höhe der einmaligen Beihilfe beträgt 40 Prozent des festgestellten Jahresarbeitsverdienstes, der zum Zeitpunkt des Todes Ihrer oder Ihres Angehörigen Berechnungsgrundlage der Rente war.

Unter bestimmten Umständen ist eine laufende Beihilfe anstelle einer einmaligen Zahlung möglich. Sie erhalten die laufende Beihilfe, wenn diese für Sie voraussichtlich günstiger wäre. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) prüft dies, entscheidet je Einzelfall nach eigenem Ermessen und begründet ihre Entscheidung. Eine laufende Beihilfe kann höchstens so viel wie die Hinterbliebenenrente betragen.

Synonyme: Beihilfe, Geldleistung, Hinterbliebenenbeihilfe, Hinterbliebenleistung, Leistung bei Tod, Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Leistung nach dem Tod, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, SVLFG, Witwenbeihilfe

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der LBG.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BeihilfeGeldleistungHinterbliebenenbeihilfeHinterbliebenleistungLeistung bei TodLeistungen der landwirtschaftlichen UnfallversicherungLeistung nach dem TodSozialversicherung Landwirtschaft Forsten GartenbauSVLFGWitwenbeihilfe

Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr!  

Vielen Dank für Ihr Verständnis.