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Informationen

zur Leistung

Behindertenhilfe; Beantragung einer Förderung für Selbsthilfegruppen

Zweck

Zweck der Förderung ist es, die Betroffenen bei Selbsthilfemaßnahmen (Austausch, Information, Teilhabe am Leben der Gemeinschaft) zu unterstützen.

Gegenstand und Zuwendungsempfänger

Förderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von körperlich oder geistig behinderten oder chronisch kranken Menschen und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene. Ein regelmäßiger persönlicher Austausch muss stattfinden (regelmäßige Treffen). Es darf kein Personal gegen Entgelt eingestellt sein, die Gruppen dürfen nicht rein virtuell (z. B. Internet) existieren. Gruppen, die sich ausschließlich zu Hobbypflege oder Sport treffen, machen keine Selbsthilfearbeit im Sinne der Richtlinie.

Art und Höhe

Für die Kosten der Gruppenarbeit wird eine jährliche Förderpauschale von bis zu 400 Euro gezahlt.

Synonyme:

Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Vereine und Stiftungen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 21. Dezember 2020, Az. II4/6418.10-1/68

Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Fristen:

Der Antrag muss am 1. November des Vorjahres bei der vorprüfenden Stelle (Behindertenverband, Wohlfahrtsverband, LAG Selbsthilfe) eingereicht sein.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Zentrum Bayern Familie und Soziales
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

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