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zur Leistung

Begutachtungsstellen für Fahreignung; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen hierfür die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (Fahreignung). Hat die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines Bewerbers, wird dieser durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung überprüft. Eignungszweifel können vorliegen z. B. bei Schwerhörigkeit, Herzrhythmusstörungen aber auch Alkoholmissbrauch und Einnahme von Betäubungsmitteln.

Die Begutachtung der Fahreignung wird von Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt, die hierfür amtlich anerkannt sein müssen.

Synonyme: Alkohol, Begutachtung, Begutachtungsstelle, Drogen, Eignung, Fahreignung, Gutachter, Idiotentest, medizinischer Gutachter, MPU, psychologischer Gutachter

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.

Synonyme:

AlkoholBegutachtungBegutachtungsstelleDrogenEignungFahreignungGutachterIdiotentestmedizinischer GutachterMPUpsychologischer Gutachter