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Die Tätigkeit als Beamtin oder Beamter ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Beamtin oder Beamter im Bundesdienst arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung.
Im Anerkennungsverfahren vergleicht das Bundesverwaltungsamt Ihre Qualifikation mit einem nach deutschem Laufbahnrecht erforderlichen Abschluss. Dabei prüft das Bundesverwaltungsamt die Gleichwertigkeit.
Hinweis: Für die Arbeit als Beamtin oder Beamter gibt es ein weiteres Verfahren. Dieses Verfahren heißt: Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten. Mit einer erfolgreichen Anerkennung können Sie sich auf Beamtenstellen des Bundes bewerben.
Mit einer Berufsqualifikation aus einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz können Sie in Deutschland die Anerkennung beantragen. Sie müssen auch die Staatsangehörigkeit aus einem Land der EU, dem EWR oder der Schweiz haben.
Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Drittstaates sind, ist die Anerkennung nicht möglich. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur EU, dem EWR oder der Schweiz gehören. Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.
Synonyme: Anerkennen, Anerkennung in Deutschland, Anerkennungsbescheid, Anerkennungsverfahren, ausländische Qualifikation, ausländischer Abschluss, ausländischer Beruf, Beamter, Beamter werden, Beamtin, berufliche Anerkennung, Berufsabschluss, Berufsanerkennung, Berufsqualifikation, Berufszugang, Bundesbeamter, Bundesverwaltung, EU/EWR/Schweiz, Gleichwertigkeit, Gleichwertigkeitsfeststellung, Gleichwertigkeitsprüfung, Laufbahn, Laufbahnbefähigung, Öffentlicher Dienst, Zeugnisbewertung
Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Personalauswahl
Autor: Super-Admin
Es gibt keine Frist.
Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Das Bundesverwaltungsamt informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen. Das Verfahren kann sich dadurch verlängern.
Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Sprechen Sie am besten zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/beamter-in-im-bundesdienst-beantragung-der-anerkennung-einer-auslaendischen-berufsqualifikation-aus-eu-ewr-schweiz/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:24:27
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