Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Beamter/-in; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation

Die Anerkennung kann für die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. in der Schweiz erworbene Berufsqualifikation erfolgen, die einer Qualifikation für eine Fachlaufbahn entspricht.

Für die Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation gelten spezielle Regelungen (siehe hierzu Leistung "Lehramt an öffentlichen Schulen; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Lehrerqualifikation" unter "Verwandte Themen").

Synonyme:

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage. Es wird jedoch empfohlen, die strittigen Fragen mit der zuständigen Stelle zu klären, bevor ein Rechtsbehelf eingelegt wird.

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!