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Informationen

zur Leistung

Bayernbund; Beantragung eines Zuschusses

Der Bayernbund ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche, sondern vielmehr ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar insbesondere durch

  • die Pflege der heimischen Sprache, Literatur und Geschichte sowie der Volkskultur und des Brauchtums in Altbayern, Franken und Schwaben;
  • die Erhaltung und Förderung des in vierzehnhundertjähriger Tradition gewachsenen Staatsbewusstseins im bayerischen Volk und der darauf beruhenden politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung Bayerns zur Wahrung seiner Eigenständigkeit und einer durch den Föderalismus garantierten Freiheit und Befriedung im deutschen Raum;
  • die Förderung der Einigung Europas auf regional-föderativer Grundlage.

Synonyme:

Lebenslagen: Vereine und Stiftungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Institutionelle Förderung der Bayerischen Staatskanzlei online beantragen.

Institutionelle Förderung online beantragen

Fristen:

Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: