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Ziel des Bayerischen Demenzfonds ist es, insbesondere Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen und ihnen eine Teilhabe in den unterschiedlichen Phasen der Demenz zu ermöglichen sowie demenzsensible Kommunen auf- und auszubauen.
Es werden Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen (1. Fördersäule) oder Programme von Kommunen zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus demenzsensibler Strukturen (2. Fördersäule) gefördert.
Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen und zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind, den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und vom Vorhabenträger zu tragen sind (maßnahmenbezogene Personal- und Sachausgaben). Personalausgaben können maximal in Höhe der jeweiligen vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Personalausgabenhöchstsätze bei Zuwendungen des Freistaates Bayern berücksichtigt werden. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Baumaßnahmen und -unterhalt.
Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Maßnahme sollen in der Regel eine Bagatellgrenze in Höhe von 2.000 EUR nicht unterschreiten.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Förderung der Maßnahme gewährt.
Synonyme:
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Gesundheit und Fürsorge, Krankheiten und Heilung, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Die Stichtage für die Antragstellung sind der 30. Juni und der 31. Dezember.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/bayerischer-demenzfonds-beantragung-einer-foerderung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:24:15
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