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zur Leistung

Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung

Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.

Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.

Synonyme:

Lebenslagen: Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement, Preise, Auszeichnungen und Wettbewerbe

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

AllMBl. 2010 S. 256 vom 17. September 2010 Az.: M2/0135.01-1/3, geändert durch Bekanntmachung vom 9. Februar 2015 (AllMBl S. 128)

Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete: