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Informationen

zur Leistung

Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege; Beantragung einer staatlichen Leistung

Zweck

Aufgrund des starken Anstiegs der Energiepreise können bayerische Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich der Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereine im Einzelfall in ihrer Existenz bedroht sein. Zweck der staatlichen Leistung ist, das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine für die Zukunft zu sichern und Traditionen und Bräuche in Bayern während der Energiepreiskrise und darüber hinaus zu erhalten.

Gegenstand

Um existenzbedrohende Härtefälle bei bayerischen Vereinen der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereinen abzufedern, gewährt der Freistaat Bayern deshalb auf Grundlage dieser Richtlinie einen teilweisen Ausgleich der Mehrkosten, die wegen des starken Anstiegs der Energiepreise entstanden sind oder innerhalb des Hilfezeitraums noch entstehen.

Begünstigte

Antrags- und leistungsberechtigt sind Vereine mit Sitz in Bayern, die gemäß § 52 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt sind und als satzungsmäßigen Hauptzweck die Heimat- und Brauchtumspflege oder die Pflege des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals verfolgen.

Art und Höhe

Die Leistung wird nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Synonyme: Energiehilfe, Gas Rückerstattung, Heizkostenförderung, Heizkostenzuschuss, Heizölförderung, Heizöl Rückerstattung, Pellets Rückerstattung

Lebenslagen: Vereine und Stiftungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können eine Billigkeitsleistung aus der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) online beantragen.

Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung aus der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine)

Fristen:

Anträge auf Gewährung der Billigkeitsleistung sind beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als zuständiger Bewilligungsbehörde über die digitale Antragsplattform bis zum 30. April 2024 einzureichen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

EnergiehilfeGas RückerstattungHeizkostenförderungHeizkostenzuschussHeizölförderungHeizöl RückerstattungPellets Rückerstattung