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zur Leistung

Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Eine Genehmigungsfreistellung kann grundsätzlich für alle baulichen Anlagen außer für Sonderbauten erfolgen. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (siehe „Voraussetzungen“) möglich. Aber auch, wenn ein Vorhaben genehmigungsfreigestellt ist, muss es dennoch alle zu beachtenden Vorschriften einhalten.

Auch beim Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Genehmigungsfreistellung haben Sie keinen Anspruch auf eine solche. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, zu erklären, ob ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder nicht.

Synonyme: Freistellung, Freistellungsverfahren, Genehmigungsfreistellungsverfahren

Lebenslagen: Bauen, Bauverfahren

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt grundsätzlich keine Fristen.

Wollen Sie mit der Bauausführung aber erst mehr als vier Jahre, nachdem die Bauausführung wegen eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens zulässig geworden ist, beginnen, müssen Sie erneut ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen.

Rechtsbehelf:

Erklärt die Gemeinde, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, haben Sie hiergegen kein Rechtsmittel.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

FreistellungFreistellungsverfahrenGenehmigungsfreistellungsverfahren

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