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Der Kriterienkatalog umfasst verschiedene Punkte, die für die Prüfung der Standsicherheit des geplanten Vorhabens relevant sind. Der Tragwerksplaner kann bei bestimmten Vorhaben erklären, dass alle im Kriterienkatalog genannten Punkte erfüllt sind. Dann entfällt die sonst notwendige Bescheinigung des Standsicherheitsnachweise durch einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit bzw. die Prüfung der Standsicherheit durch die untere Bauaufsichtsbehörde, einen Prüfingenieur oder ein Prüfamt. Dafür muss aber die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs eingereicht werden.
Die Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs ist kein eigenständiges Verfahren, sondern hat stets im Zusammenhang mit anderen Verfahren zu erfolgen. Sie muss – abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben – entweder als Bauvorlage mit dem Bauantrag, oder als Anlage der Baubeginnsanzeige abgegeben werden.
Begleitend zu digital eingereichten Bauanträgen und Baubeginnsanzeigen kann sie aber vom Tragwerksplaner unmittelbar online eingereicht werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Bauen, Bauverfahren
Autor: Super-Admin
Das Einreichen des Kriterienkatalogs ist kein Antrag. Es ergeht also keine gesonderte Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde, gegen die Sie vorgehen könnten.
Keine Ämter/Sachgebiete zugeordnet.
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