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Bauvorhaben; Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall und/oder einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung

Wird bei sicherheitsrelevanten Bauprodukten und Bauteilen von den eingeführten technischen Baubestimmungen abgewichen oder gibt es gar keine technischen Regeln, ist die Bauwerkssicherheit auf andere Art nachzuweisen. Sofern dies nicht durch einen allgemeinen Nachweis nach Art. 17 in Verbindung mit Art. 18 und 19 Bayerische Bauordnung (BayBO) erfolgen kann, ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich.

Auch sicherheitsrelevante Bauarten, die von den eingeführten technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen, oder für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt, bedürfen einer allgemeinen Bauartgenehmigung. Sofern diese nicht vorliegt, ist eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) erforderlich.

Synonyme:

Lebenslagen: Bauverfahren

Autor: Super-Admin

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