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zur Leistung

Bauvorhaben; Beantragung einer Teilbaugenehmigung

Mit der Ausführung Ihres Bauvorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Gerade bei größeren Vorhaben kann dies länger dauern. Mit einer Teilbaugenehmigung können Sie bereits vorab einzelne Abschnitte des Bauvorhabens beginnen. Dies gilt aber jeweils nur für den Abschnitt, für den Sie die Teilbaugenehmigung erhalten haben.

Über den Teil Ihres Bauvorhabens, der bereits von der Teilbaugenehmigung umfasst ist, wird im Rahmen der Baugenehmigung nicht mehr entschieden.

Synonyme: Abschnittsbaugenehmigung, Bauaufsicht, Erleichterung, Genehmigungsverfahren, Teilprüfung

Lebenslagen: Bauen, Bauverfahren

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Teilbaugenehmigung muss vor Erteilung der Baugenehmigung beantragt werden.

Rechtsbehelf:

Erhalten Sie die beantragte Teilbaugenehmigung nicht, können Sie eine verwaltungsgerichtliche Klage erheben. Diese ist auf Erteilung der beantragten Teilbaugenehmigung zu richten. Allerdings steht es im Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde, die Teilbaugenehmigung zu erteilen. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung steht Ihnen grundsätzlich auch dann nicht zu, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Teil des Vorhabens entgegenstehen, für den die Teilbaugenehmigung beantragt wird.

Ein Widerspruch ist nicht möglich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AbschnittsbaugenehmigungBauaufsichtErleichterungGenehmigungsverfahrenTeilprüfung