Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide gelten jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum.

Können Sie Ihr genehmigtes Vorhaben nicht innerhalb von 4 Jahren beginnen, können Sie eine Verlängerung beantragen. Erhalten Sie nicht innerhalb von 3 Jahren ab Erhalt eines Vorbescheids, der das gleiche Vorhaben betrifft, eine Baugenehmigung, können Sie die Verlängerung des Vorbescheids beantragen.

Synonyme:

Lebenslagen: Bauen, Bauverfahren

Autor: Super-Admin

Fristen:

Ihre Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder Sie die Bauausführung für 4 Jahre unterbrochen haben. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.

Ihr Vorbescheid gilt für 3 Jahre. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.

Rechtsbehelf:

Gegen eine Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde über die Verlängerung können Sie Klage zum Verwaltungsgericht erheben.

zuständige Ämter/Sachgebiete: