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Sie haben die Möglichkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verwaltungsverfahren gegen einen Zahlungsdienstleister wie eine Bank oder Sparkasse zu beantragen, wenn
Ein Zahlungsdienstleister darf Ihren Antrag auf ein Basiskonto nur ablehnen, wenn
Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verlangen, dass die Bank die Kontoeröffnung ablehnt.
Mit Ihrem Antrag auf ein Verwaltungsverfahren überprüft die BaFin, ob der Zahlungsdienstleister Ihren Antrag auf ein Basiskonto zu Recht abgelehnt hat.
Verweigert der Zahlungsdienstleister die Eröffnung eines Basiskontos zu Unrecht, ordnet die BaFin gegenüber diesem die Eröffnung Ihres Basiskontos an.
Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen der Zahlungsdienstleister innerhalb von 10 Geschäftstagen den Abschluss eines Basiskontovertrags anbieten oder innerhalb derselben Frist eine Ablehnung des Antrags schriftlich mitteilen.
Synonyme: BaFin, Basiskonto, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Konto, Konto grundlegende Funktionen, Verwaltungsverfahren, Zahlungsdienstleister, Zahlungskonten, Zahlungskontengesetz, Zahlungskonto, ZKG
Lebenslagen: Verbraucherschutz
Autor: Super-Admin
Sie verfügen über kein Girokonto und Ihnen wurde ein Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt, zum Beispiel von einer Bank oder Sparkasse? Dann können Sie ein Verwaltungsverfahren gegen das ablehnende Institut online beantragen.
Sie verfügen über kein Girokonto und Ihnen wurde ein Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt, zum Beispiel von einer Bank oder Sparkasse? Dann können Sie ein Verwaltungsverfahren gegen das ablehnende Institut online beantragen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/basiskonto-beantragung-eines-verwaltungsverfahrens-bei-ablehnung/ zuletzt geändert: 26.10.2024 00:23:38
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