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zur Leistung

Außenhandelwirtschaftsstatistik; Übermittlung von Daten

Die Außenhandelsstatistik erfasst den Warenverkehr bei der Einfuhr und Ausfuhr über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland.
In der Außenhandelsstatistik werden Mengen und Werte der ein- oder ausgeführten Waren primär nach Warenarten und Ländern erhoben. Darüber hinaus werden jedoch noch weitere Daten erfragt, die im Zusammenhang der physischen Warenbewegung von grundsätzlichem Interesse sind.
Über die Auskunftsdatenbank GENESIS-Online können Sie monatliche und jährliche Außenhandelsergebnisse nach verschiedenen Warenklassifikationen in unterschiedlichen Datenformaten (xlsx, xls, csv, html) abrufen.

Zu den für die Veröffentlichung wichtigsten Erhebungsmerkmalen zählen:

  • Warennummer,
  • Wert,
  • Menge,
  • Ursprungsland,
  • Versendungsland bei der Einfuhr,
  • Bestimmungsland bei der Ausfuhr,
  • Art des Geschäfts,
  • Bundesland,
  • Verkehrszweig.

Man unterscheidet bei der Außenhandelsstatistik zwischen

  • Intrahandelsstatistik (Intrastat), der Erfassung des Warenverkehrs mit Ländern innerhalb der Europäischen Union (EU), und
  • und Extrahandelsstatistik (Extrastat), der Erfassung des Warenverkehrs mit Ländern außerhalb der EU (Warenverkehr mit Drittländern).

Das Statistische Bundesamt erfasst die Daten über die grenzüberschreitenden Warenbewegungen entweder

  • durch Ihre Meldung als auskunftspflichtiges Unternehmen (Intrahandel)
  • oder über die Zollverwaltung (Extrahandel).

Meldepflichtig für die Intrahandelsstatistik sind die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr beteiligten, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Zur Entlastung der Unternehmen wird jedoch auf der Grundlage von EU-Rechtsverordnungen bzw. nationalem Recht über den Abdeckungsgrad eine Anmeldeschwelle festgelegt. Erst wenn Ihr Unternehmen die Anmeldeschwelle überschreitet, ist es für das betreffende sowie das Folgejahr zur Intrahandelsstatistik meldepflichtig.

Synonyme: ausführen, Außenhandel, Außenhandelsstatistik, Außenhandelswirtschaftsstatistik, Einfuhren, Eingänge, Export, Extrahandel, Extrastat, Grenzüberschreitender Warenhandel, Import, Innergemeinschaftliche Lieferung, Innergemeinschaftlicher Erwerb, Intrahandel, Intrastat, Unternehmensinternes Verbringen, Versendungen, Warenhandel, Warenverkehr

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Webformular in IDEV können Sie Ihre Meldung eingeben und online an das Statistische Bundesamt zustellen. Eine Kennung sowie ein Initialpasswort werden mit der Heranziehung versendet.

Internetdatenerhebungsverfahren im Verbund (IDEV)

Fristen:

Die Daten zur Intrahandelsstatistik müssen Sie spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Bezugsmonats mit den beschriebenen Online-Meldeverfahren an das Statistische Bundesamt senden.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ausführenAußenhandelAußenhandelsstatistikAußenhandelswirtschaftsstatistikEinfuhrenEingängeExportExtrahandelExtrastatGrenzüberschreitender WarenhandelImportInnergemeinschaftliche LieferungInnergemeinschaftlicher ErwerbIntrahandelIntrastatUnternehmensinternes VerbringenVersendungenWarenhandelWarenverkehr

Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro für die Ausgabe der Briefwahlunterlage:

Mittwoch, 19. Februar 2025 von 8:00 bis 12:00 Uhr,

Freitag 21. Februar 2025 von 8:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, 22. Februar 2025 von 9:00 bis 12:00 Uhr.

Das Rathaus bleibt am Montag, 24.2.2025 geschlossen.