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zur Leistung

Auslieferungsverfahren; Verfahrensführung und Beantragung von Entscheidungen

Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in diesen Fällen nach erfolgter Festnahme das Verfahren und beantragt die notwendigen Haftentscheidungen beim Oberlandesgericht, welches grundsätzlich über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet.

Synonyme:

Lebenslagen: Öffentliches Recht

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

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