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Leben Sie als Ausländer mehr als 90 Tage in Deutschland, dann stehen Ihre personenbezogenen Daten in einem zentralen Register für Ausländer. Daraus können öffentliche Stellen Informationen über Sie erhalten.
Auch nicht-öffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen können bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Daten aus dem Ausländerzentralregister erhalten.
Sie können eine Übermittlungssperre Ihrer personenbezogenen Daten beantragen, wenn Sie eine Gefahr für sich oder Ihre Angehörigen sehen. Die Daten werden gesperrt, wenn:
Gesperrte Daten sind mit einer Übermittlungssperre versehen. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen (ohne Ihre Stellungnahme) an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten oder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden.
Wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, ist die Sperre auch gegenüber Behörden wirksam. Wie lange die Sperre gilt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Synonyme: Ausländer, Ausländerzentralregister, Datenschutz, Flüchtling, Übermittlungssperre, Übertragungssperre, Zentralregister für Ausländer
Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung
Autor: Super-Admin
keine
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