Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Auskunftssperre
Wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch die Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B. Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B. Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre). Ähnlich schutzwürdige Interessen sind insbesondere der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugten Nachstellungen. Bei der Feststellung, ob die o.g. Tatsachen vorliegen, hat die Meldebehörde auch zu berücksichtigen, ob Sie oder die andere Person einem Personenkreis angehören, der sich auf Grund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit allgemein in verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe allein genügt jedoch nicht für die Eintragung einer Auskunftssperre.
Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die o.g. Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft bezieht.
Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, werden auch alle anderen zuständigen Meldebehörden über die Auskunftssperre informiert und tragen diese ein. Auch die Meldebehörde der letzten vorherigen Wohnung trägt die Auskunftssperre ein.
Auskunftssperren gelten stets zu dem Schutzzweck, der für die Eintragung ausschlaggebend war. Kommt die Meldebehörde nach Anhörung der betroffenen Person zu der Auffassung, dass durch die Auskunft der Schutzzweck der Auskunftssperre nicht berührt wird und auch sonstige schutzwürdige Interessen der betroffenen Person gewahrt werden, kann die Auskunft erteilt werden.
Die Auskunftssperre gilt befristet für die Dauer von zwei Jahren und kann auf Antrag verlängert werden. Sie werden rechtzeitig vor Ablauf der Auskunftssperre von der Meldebehörde unterrichtet.
Übermittlungssperren
Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde auf Antrag eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung wohnen, der Datenübermittlung widersprechen.
Übermittlungssperren gelten ohne Befristung.
Voraussetzung
Für die Eintragung einer Auskunftssperre müssen Sie im Rahmen eines Antrags Tatsachen gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen, die eine Gefährdung für Sie oder andere Personen begründen können.
Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren genügt ein einfacher Antrag, der nicht begründet werden muss.
Synonyme: Meldedaten, Melderegisterdaten, Sperrung der Melderegister, Sperrung von Daten, Sperrung von Meldedaten, Übermittlungssperre, Weitergabe der Meldedaten
Lebenslagen: Allgemeines, Umzug innerhalb einer Gemeinde, Umzug innerhalb von Deutschland
Autor: Super-Admin
Sie können die Einrichtung von Übermittlungssperren online beantragen.
Auskunftssperren
Übermittlungssperren
keine
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/auskunftssperre-uebermittlungssperre-beantragung-der-eintragung/ zuletzt geändert: 14.11.2024 16:32:47
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.