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zur Leistung

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für betriebliche Aus- und Fortbildung und schulische Berufsausbildung

Für eine Berufsausbildung in Deutschland kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Der Einreise geht in der Regel die Beantragung des entsprechenden Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und die Einreise voraus.

Bei der Ausbildung kann es sich sowohl um eine betriebliche als auch um eine schulische Ausbildung handeln.

Wenn eine betriebliche Ausbildung geplant ist, kann der Ausbildung der Besuch eines Deutschsprachkurses zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung, insbesondere auch der Besuch eines berufsbezogenen Deutschsprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung, vorangestellt werden.

Auch für eine schulische Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, wenn sie zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt.

Weitere Informationen rund um eine Berufsausbildung in Deutschland finden Sie auf der Webseite "Make it in Germany" (siehe unter "Weiterführende Links").

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer von der Berufsausbildung unabhängigen Beschäftigung von bis zu 20 Stunden je Woche.

Synonyme: Ausbildung, Berufsausbildung

Lebenslagen: Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger), Betriebliche Ausbildung, Betriebliche Berufsausbildung, Betriebliche Fortbildung, Schulische Berufsausbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Ein etwaiger Wechsel des Ausbildungsbetriebes oder des Bildungsganges im Bundesgebiet muss rechtzeitig bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AusbildungBerufsausbildung