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Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mir Verbandmitteln. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.
Ausnahme: Für Versicherte über 18 Jahre werden die Kosten für sogenannte Bagatellmittel nicht übernommen. Dazu gehören:
Die Kosten für Mittel, die Sie verschreibungsfrei kaufen können, werden grundsätzlich nicht getragen. Ausnahme:
Die Wahl der verschriebenen Mittel kann durch Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern eingeschränkt sein. Diese Mittel sind dann aber auch zuzahlungsfrei.
Für Medikamente und Verbandmittel können auch Festbeträge gelten. Eventuelle Mehrkosten müssen Sie selbst tragen.
Synonyme: Arzneimittel, Bandage, Hilfsmittel, Krankenversicherung, Medikament, Medikament, Verschreibungspflicht
Lebenslagen: Krankheiten und Heilung
Autor: Super-Admin
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/arznei-und-verbandmittel-informationen-zur-kostenuebernahme/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:22:36
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