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zur Leistung

Arbeitssicherheit; Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), z. B. Sicherheitsingenieure, -techniker oder -meister, zu bestellen. Diese unterstützen den Arbeitgeber dabei, dass

  • die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienenden Vorschriften den jeweiligen Betriebsverhältnissen entsprechend angewandt werden,
  • durch Umsetzung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessert wird und
  • sich alle im Betrieb Beschäftigten sicherheitsbewusst verhalten.

Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen für diese Tätigkeiten besonders qualifiziert sein.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das zuständige Gewerbeaufsichtsamt auf Antrag des Arbeitgebers zulassen, dass Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) auch dann bestellt werden können, wenn diese noch nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen oder dass an Stelle einer Sicherheitsingenieurin bzw. eines Sicherheitsingenieurs eine Person bestellt werden darf, die über die zur Erfüllung der Sicherheitsaufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügt.

Synonyme:

Lebenslagen: Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Unfallprävention

Autor: Super-Admin