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zur Leistung

Arbeitsschutz; Beantragung eines Befähigungsscheins für Fachkundige für Arbeiten in Druckluft

Arbeiten in Druckluft im Sinne der Druckluftverordnung sind Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte einem Überdruck von mehr als 0,1 bar ausgesetzt sind. Hier bestehen besondere Gesundheitsgefahren.

Für gewerbsmäßige Arbeiten unter Druckluft auf einer Baustelle hat der Arbeitgeber einen Fachkundigen sowie dessen ständigen Vertreter zu bestellen, welche die Arbeiten in Druckluft leiten und den Betrieb der Arbeitskammer ständig überwachen. Der Fachkundige und dessen ständiger Vertreter müssen jeweils einen behördlichen Befähigungsschein für die Ausübung dieser Tätigkeit besitzen.

Synonyme:

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Gegen die Entscheidung der Behörde ist in Folge ein verwaltungsgerichtliches Klageverfahren möglich.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

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