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zur Leistung

Arbeits- und Wegeunfall; Meldung

Als Unternehmen oder Einrichtung sind Sie verpflichtet, Arbeits-, Wege- und Schulunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Die Meldepflicht besteht dann, wenn die verunfallte Person voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist. Bei Kindern, Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden müssen Sie jeden Unfall melden, der eine ärztliche Behandlung erfordert.

Nach Ihrer Meldung prüft die gesetzliche Unfallversicherung, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht. Geprüft wird beispielsweise, ob der Unfall im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit oder mit zum Beispiel dem Schulbesuch steht. Außerdem prüft die Unfallversicherung automatisch, welche Leistungen zu erbringen sind.

Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und freischaffende Personen zuständig. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Für Unternehmen der öffentlichen Hand, beispielsweise auch für Unfälle von Schülerinnen und Schülern, sind die regional gegliederten Unfallkassen zuständig.

Synonyme: Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, gesetzliche Unfallversicherung, Hochschulunfall, Kindergartenunfall, Schülerunfall, Schulunfall, Unfallanzeige, Unfall ehrenamtliche Tätigkeit, Unfallkasse, Unfallmeldung, Unfallmeldung Unfallversicherung einreichen, Versicherungsfall, Wegeunfall

Lebenslagen: Arbeits- und tarifrechtliche Rahmenbedingungen, Personalrechtliche Rahmenbedingungen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können einen Arbeits- oder Wegeunfall über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) online melden.

Unfallmeldung über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Fristen:

Erstattung der Anzeige innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis vom Unfall.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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