Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Als Unternehmerin oder Unternehmer oder als Einrichtung sind Sie verpflichtet, Arbeitsunfälle und Wegeunfälle von Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden.
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist als ein Teilbereich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine Pflichtversicherung, der Sie als Unternehmer oder Unternehmerin der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus kraft Gesetzes angehören. Als Mitglied der landwirtschaftlichen Unfallsversicherung müssen Sie Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der im Betrieb arbeitenden Menschen melden.
Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Sturz, eine Verletzung durch das Arbeiten mit Maschinen oder einen Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte handeln.
Die Meldepflicht besteht dann, wenn die betroffene Person durch den Unfall voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig oder verstorben ist. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) empfiehlt unabhängig davon, jeden Unfall zu melden, um auch für unerwartete Spätfolgen eines Unfalls den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Die verletzte Person sollte nach dem Arbeitsunfall einen sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Durchgangsärzte haben besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Im Notfall ist eine schnelle medizinische Hilfe wichtig und die betroffene Person kann jede Ärztin oder jeden Arzt aufsuchen.
Nach Ihrer Meldung prüft die landwirtschaftliche Unfallversicherung, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Unfall im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit steht. Außerdem prüft die Unfallversicherung automatisch, welche Leistungen sie erbringen muss.
Synonyme: Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfall, Arbeitsunfall von Beschäftigten, gesetzliche Unfallversicherung, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft SVLFG, Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, Unfallanzeige, Unfall Beschäftigte, Unfall Ehrenamt, Unfallmeldung, Unfall Mitarbeiter, Versicherungsfall, Wegeunfall, Wegeunfall von Beschäftigten
Lebenslagen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Autor: Super-Admin
Sie können die Unfallanzeige der landwirtschaftlichen Unfallversicherung online übermitteln.
Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeitsunfall ereignet hat, müssen Sie diesen melden. Dafür können Sie den Online-Dienst der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nutzen.
Sie als Inhaberin oder Inhaber eines Betriebes oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person müssen die Unfallanzeige innerhalb von 3 Tagen einreichen, nachdem Sie von dem Unfall erfahren haben.
entfällt
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/arbeits-und-wegeunfall-meldung-bei-der-landwirtschaftlichen-unfallversicherung/ zuletzt geändert: 14.11.2024 16:31:21
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Keine Vorschau vorhanden.