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Informationen

zur Leistung

Aquakulturbetrieb; Beantragung einer Genehmigung oder Registrierung

„Aquakultur“ ist die Haltung von Wassertieren zum menschlichen Verzehr, wobei die Tiere während der gesamten Aufzucht oder Haltung, einschließlich Ernte, Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person bleiben, mit Ausnahme der Ernte bzw. des Fangs wild lebender Wassertiere, die anschließend bis zur Schlachtung vorübergehend ohne Fütterung gehalten werden.

U.a. folgende Aquakulturbetriebe benötigen eine Zulassung vom zuständigen Veterinäramt:

  • Aquakulturbetriebe, aus denen gehaltene Wassertiere, entweder lebend oder als Erzeugnis tierischen Ursprungs verbracht werden sollen
  • Andere Aquakulturbetriebe, die ein erhebliches Risiko darstellen
  • Quarantänebetriebe
  • Vektorbetriebe
  • Aquakultur zu Zierzwecken in offenen Systemen

Der Antrag auf Zulassung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Unternehmers
  • Standort und Beschreibung des Betriebes
  • Art(en), Kategorie(n) und Menge der in dem Betrieb gehaltenen Tiere
  • Art des Aquakulturbetriebs
  • Sonstige relevante Aspekte, wie bspw.
    • Wasserversorgung
    • Zuflussmenge
    • Darlegung, mit welchen Maßnahmen die Verschleppung von Seuchen verhindert wird
    • ggf. Angaben zur Behandlung der Abwässer

Für alle weiteren Aquakulturbetriebe besteht grundsätzlich eine Registrierungspflicht.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: