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Informationen

zur Leistung

Approbation oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs; Beantragung einer Zweitschrift

Wenn eine Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden.

Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Wird die Originalurkunde später wieder aufgefunden, ist sie zurückzugeben.

Synonyme:

Lebenslagen: Dokumente, Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: