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Informationen

zur Leistung

Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat

Wer nach einem Studium der Pharmazie als Apotheker in Deutschland arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Die Regierung von Oberbayern erteilt die Approbation, wenn die Ausbildung außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen wurde und der Beruf in Bayern ausgeübt werden soll.

Synonyme: Berufszulassungsverfahren

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger), Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung einreichen.

Antrag auf Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Berufszulassungsverfahren

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