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Wer nach einem Studium der Pharmazie in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken. Wenn Sie an der Universität München oder der Universität Regensburg Pharmazie studiert haben, ist die Regierung von Oberbayern für Sie zuständig, bei einem Studienabschluss an der Universität Erlangen-Nürnberg oder der Universität Würzburg dagegen die Regierung von Unterfranken.
Die Regierung von Unterfranken erteilt Ihnen auch die Approbation, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz studiert haben und (künftig) in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken als Apotheker arbeiten wollen. Beabsichtigen Sie dagegen in den Regierungsbezirken Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz als Apotheker zu arbeiten, ist die Regierung von Oberbayern Ihr Ansprechpartner.
Synonyme: Berufszulassungsverfahren
Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger), Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen, Zeugnisse und Lizenzen
Autor: Super-Admin
Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung einreichen.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/apotheker-apothekerin-beantragung-einer-approbation/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:22:16
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