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Informationen

zur Leistung

Anliegerbescheinigung; Beantragung

Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).

Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.

Synonyme:

Lebenslagen: Ver- und Entsorgung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: