Bayern- portal

Informationen

zur Lebenslage

Anlagen, Waren und Stoffe

Kategorie: Unternehmer

Kurzbeschreibung

Anlagen, Waren und Stoffe

Langbeschreibung

Bei dem Einrichten von Gebäuden, der Inbetriebnahme von Betriebsanlagen sowie dem sicheren und sachkundigen Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Waren sind Vorschriften zu beachten, die insbesondere dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen.

Autor: Super-Admin