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zur Lebenslage

An- und Abmeldung von Beschäftigten

Übergeordnete Lebenslage: Personal

Kategorie: Unternehmer

Langbeschreibung

Falls Sie Personal beschäftigen, müssen Sie es an- und abmelden, z. B. bei der Sozialversicherung.

Autor: Super-Admin

Lebenslagen:

übergeordneten Lebenslage: Personal

Keine untergeordneten Lebenslagen gefunden.

Synonyme:

ArbeitsplatzwechselPersonal