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zur Leistung

Altholz; Beantragung der Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von Untersuchungen

Die Altholzverordnung verpflichtet Betreiber von Altholzbehandlungsanlagen zur Aufbereitung von Altholz für die Holzwerkstoffherstellung dazu, vierteiljährlich Untersuchungen zu Schadstoffgehalten von Altholz durchführen zu lassen. Diese Betreiber genügen diesen Untersuchungspflichten grundsätzlich nur dann, wenn sie die vorgeschriebenen Untersuchungen durch Stellen durchführen lassen, die von einer zuständigen Behörde bekanntgegeben worden sind.

Im Verfahren zur Bekanntgabe einer Stelle wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Bekanntgabe des Antragstellers für die Durchführung von in der AltholzV vorgesehenen Untersuchungen erfüllt sind (vgl. hierzu nachfolgende "Voraussetzungen")

Synonyme:

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Bekanntgabe als Stelle für die Durchführung von vorgeschriebenen Untersuchungen im Sinne der Altholzverordnung online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden.

Altholz - Beantragung der Bekanntgabe als Stelle zur Durchführung von vorgeschriebenen Untersuchungen online

Fristen:

Der Antragsteller hat bei der Stellung des Antrages auf Bekanntgabe als Stelle keine Fristen zu beachten.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: