Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Altersvorsorge- und Basisrentenverträge; Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen zuständig.

Altersvorsorge- und Basisrentenverträge müssen die entsprechenden Zertifizierungskriterien erfüllen, um eine steuerliche Förderung erhalten zu können. Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen können mit einer Verzichtserklärung für die Zukunft auf die Zertifizierung verzichten.

Der Verzicht wird mit dem Datum seiner Wirksamkeit im Bundes-steuerblatt und in der Liste aller erteilten Zertifikate veröffentlicht.

Wurde ein Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag auf Grundlage eines Zertifikats abgeschlossen, bevor der Verzicht zu diesem Zertifikat wirksam wurde, bleibt der Vertrag in vollem Umfang förderfähig. Auch nach einem Verzicht bleiben die vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters gegenüber den Bestandskunden bestehen.

Ihre Erklärung geben Sie schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) ab.

Hinweis:

Ein rückwirkender Verzicht ist nicht möglich.

Synonyme: Altersvorsorge, Altersvorsorgevertrag, Altersvorsorgeverträge, Basisrentenvertrag, Basisrentenverträge, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Riester, Rürup, Verzichtserklärung, zertifizierte Altersvorsorgeverträge, zertifizierte Basisrentenverträge, Zertifizierung, zusätzliche Altersvorsorge

Lebenslagen: Vermarktung von Produkten und Leistungen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
  • Klage
     

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AltersvorsorgeAltersvorsorgevertragAltersvorsorgeverträgeBasisrentenvertragBasisrentenverträgeBundeszentralamt für SteuernBZStRiesterRürupVerzichtserklärungzertifizierte Altersvorsorgeverträgezertifizierte BasisrentenverträgeZertifizierungzusätzliche Altersvorsorge