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zur Leistung

Altersvorsorge; Beantragung einer Riester-Zulage

Wenn Sie mit einem Riester-Vertrag für Ihr Alter vorsorgen, können Sie Zulagen und Steuervorteile erhalten. Der Staat fördert Ihre Einzahlungen durch Zulagen und eine gegebenenfalls darüber hinausgehende Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug.

Diese Zulagen gibt es:

  • Grundzulage von EUR 175,00 pro Jahr für jeden Zulageberechtigten
  • Kinderzulage von EUR 300,00 pro Jahr für jedes ab 1.1.2008 geborene Kind (für bis 31.12.2007 geborene Kinder: EUR 185)
  • Berufseinstiegs-Bonus von einmalig EUR 200,00 (für unmittelbar zulageberechtigte Personen, die im Beitragsjahr das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)

Um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten, muss ein bestimmter Mindesteigenbeitrag in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent Ihrer maßgebenden Einnahmen aus dem Vorjahr (zum Beispiel Ihr rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr). Sind die Einzahlungen geringer, wird die Zulage anteilig gekürzt.

Beispiel:
Jutta Müller ist Angestellte und hat zwei Kinder, beide nach 2008 geboren. Im Vorjahr lag ihr Bruttoeinkommen bei EUR 35.000. Das bedeutet:

  • Für die vollen Zulagen müssen jährlich EUR 1.400 in den Riester-Vertrag fließen (4 Prozent von EUR 35.000).
  • Frau Müller bekommt EUR 775,00 Zulagen (EUR 175,00 Grundzulage + EUR 600,00 Kinderzulage).
  • Durch die Zulagen muss sie nur EUR 625,00 Euro aus eigener Tasche in ihren Riester-Vertrag einzahlen (EUR 1.400 – EUR 775).

Tipp: Sie können Ihre Beträge mit dem „Riester-Rechner“ der Deutschen Rentenversicherung Bund berechnen. Der Rechner berücksichtigt im Ergebnis auch die zusätzlichen Möglichkeiten für verheiratete Ehepartner, die mittelbar zulageberechtigt sind.
Darüber hinaus können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

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Lebenslagen: Altersvorsorge

Autor: Super-Admin

Fristen:

Den Antrag auf Zulage müssen Sie bis zum Ende des 2. Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, bei Ihrem Anbieter einreichen. Beispiel: Antrag auf Zulage für das Beitragsjahr 2021 – bis zum 31. Dezember 2023.

Rechtsbehelf:

  • für Einwendungen gegen die Höhe oder die Rückforderung einer Zulage: Antrag auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage (§ 90 Absatz 4 EStG). Weitere Informationen finden Sie in der Bescheinigung Ihres Anbieters.
  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Deutsche Rentenversicherung Bund

Lebenslagen:

Synonyme:

AltersversorgungAltersvorsorgeAltersvorsorgebeiträgeAltersvorsorgezulagebeitragspflichtige EinnahmenBerufseinsteigerbonusDauerzulageantragGrundzulageKinderzulagemaßgebende EinnahmenMindesteigenbetragmittelbar zulageberechtigtrentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommenrentenversicherungspflichtiges Vorjahres-BruttoeinkommenRiester-RenteRiester-ZulageRürup-RenteSockelbetragunmittelbar zulageberechtigtWohnriesterzertifizierter AltersvorsorgevertragZulageanspruchZulageantragZulageberechtigung