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Informationen

zur Leistung

Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung; Beantragung einer Förderung für die Fortbildung

Zweck

Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen der Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen in Bayern.

Gegenstand

Förderfähig im Sinn dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse dienen. Welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden können, sind der Richtlinie sowie der Ausführungsbestimmungen zur Richtlinie zu entnehmen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Kosten der Fortbildungsmaßnahme.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Die allgemeine Förderpauschale beträgt 21,00 Euro pro Fortbildungseinheit bzw. 24,00 Euro pro Fortbildungseinheit für besondere Schwerpunktthemen.

Synonyme:

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Betriebliche Fortbildung, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung, Weiterbildung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Antragstellung muss bis 31.10. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres erfolgt sein.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!