Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Alphabetisierungskurse für Asylsuchende; Beantragung einer Förderung

Zweck

Zweck der Zuwendung ist die möglichst flächendeckend bayernweite Förderung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber mit einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern von unter zwei Jahren. Ziel ist es, diesen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben.

Gegenstand

Gefördert werden Alphabetisierungskurse für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren).

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Letztere müssen von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sein, ein entsprechender Nachweis ist den Antragsunterlagen beizufügen.

Zuwendungsfähige Kosten

  • Kostenposition 1.1: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (=. 45 Minuten) für die Durchführung der „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“ können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 Euro angesetzt werden (darin enthalten sind auch die die Stunden der Lernstandserhebung bzw. Leistungsfeststellung).
  • Kostenposition 1.2: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung für die Teilnehmenden können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 Euro angesetzt werden.
  • Kostenposition 2: Je nachgewiesener Projektleiterstunden (= 60 Minuten) max. 50 Euro (Pauschale):
    • für Lehrgänge bis zu 100 UE zusätzlich bis zu 10 Projektleiterstunden,
    • für Lehrgänge bis zu 150 UE zusätzlich bis zu 15 Projektleiterstunden,
    • für Lehrgänge bis zu 200 UE zusätzlich bis zu 20 Projektleiterstunden.
  • Kostenposition 3: In den Fällen, in denen während des Unterrichts bzw. während der sozialpädagogischen Betreuung oder allgemeinen Hilfestellung eine Kinderbetreuung durchgeführt wird, können pau­schal Ausgaben in Höhe von 25 Euro je Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) der nachgewiesenen Kinderbetreuung angesetzt werden. Bei nachgewiesener Erforderlichkeit einer zweiten Kinderbetreuungskraft kann die Pauschale verdoppelt werden.
  • Kostenposition 4: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) 5 Euro (Pauschale) für Ausstat­tungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmaterial
  • Kostenposition 5: Indirekte Kosten sind pauschal in Höhe von 12% der direkten Kosten (Kostenposition 1-4) förderfähig.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtkosten betragen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 10% betragen.

Synonyme:

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2026.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Das Rathaus und die Bibliothek schließen heute, Donnerstag den 28.11.2024 aufgrund der internen Weihnachtsfeier bereits um 17:00 Uhr!  

Vielen Dank für Ihr Verständnis.