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Zweck der Zuwendung ist die möglichst flächendeckend bayernweite Förderung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber mit einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern von unter zwei Jahren. Ziel ist es, diesen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben.
Gefördert werden Alphabetisierungskurse für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren).
Zuwendungsempfänger können alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Letztere müssen von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sein, ein entsprechender Nachweis ist den Antragsunterlagen beizufügen.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtkosten betragen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 10% betragen.
Synonyme:
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2026.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/alphabetisierungskurse-fuer-asylsuchende-beantragung-einer-foerderung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:21:53
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