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Informationen

zur Leistung

Alphabetisierungskurse; Beantragung einer Förderung

Zweck

Zweck der Förderung von Alphabetisierungskursen ist primär die Verbesserung der schriftsprachlichen Kom­petenzen gering literalisierter Menschen. Das Förderprogramm „ALPHA+ besser lesen und schreiben" verfolgt das Ziel, möglichst flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern einen finanziellen Anreiz für die Durchfüh­rung von Kursen zur Alphabetisierung von erwachsenen Personen anzubieten, die aufgrund ihrer begrenzten schriftsprachlichen Kompetenzen nicht in der Lage sind, in angemessener Form am beruflichen und gesell­schaftlichen Leben teilzuhaben.

Gegenstand

Gefördert wird die Durchführung von Alphabetisierungskursen für Personen ab dem 15. Lebensjahr mit erheblichen Defiziten in den schriftsprachlichen Kompetenzen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent­halt in Bayern haben. Erhebliche Defizite in den schriftsprachlichen Kompetenzen sind gegeben, wenn in einer der Hauptkompetenzen (Lesen oder Schreiben) der Alpha-Level 3 nicht überschritten wird.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Letztere müssen von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sein, ein entsprechender Nachweis ist den Antragsunterlagen beizufügen.

Zuwendungsfähige Kosten

  • Kostenposition 1.1: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die Durchführung des Kurses „ALPHA+ besser lesen und schreiben" können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 Euro angesetzt werden (darin enthalten sind auch die Stunden der Lernstanderhebung bzw. Leistungsfeststellung).
  • Kostenposition 1.2: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung für die Teilnehmenden können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 Euro angesetzt werden.
  • Kostenposition 2: Je nachgewiesener Projektleiterstunde (= 60 Minuten) max. 50 Euro (Pauschale)
    • für Lehrgänge bis zu 100 UE zusätzlich bis zu 10 Projektleiterstunden,
    • für Lehrgänge bis zu 150 UE zusätzlich bis zu 15 Projektleiterstunden,
    • für Lehrgänge bis zu 200 UE zusätzlich bis zu 20 Projektleiterstunden.
  • Kostenposition 3: In den Fällen, in denen während des Unterrichts bzw. während der sozialpädagogischen Betreuung oder allgemeinen Hilfestellung eine Kinderbetreuung durchgeführt wird, können pau­schal Ausgaben in Höhe von 25 Euro je Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) der nachgewiesenen Kinderbetreuung angesetzt werden. Bei nachgewiesener Erforderlichkeit einer zweiten Kinderbetreuungskraft kann die Pauschale verdoppelt werden.
  • Kostenposition 4: Für Ausstattungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmaterial können pauschal Aus­gaben in Höhe von 5 Euro je nachgewiesener Unterrichtseinheit angesetzt werden.
  • Kostenposition 5: Für die gesamten indirekten Kosten können pauschal 12 Prozent der direkten Kosten (Ausgabenpositionen 1.1, 1.2, 2, 3 und 4) angesetzt werden.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtausgaben betragen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 10 % betragen.

Synonyme: Analphabetismus

Lebenslagen: Allgemeines, Bildung und Kultur, Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2026.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Analphabetismus

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