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Im Rahmen des Konzepts arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherverhalten, Umweltverhalten und Digital handeln.
Zweck
Gefördert werden Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ für Schülerinnen und Schüler kommunaler Schulen sowie privater Ersatzschulen im Rahmen von Projektwochen insbesondere in Verbindung mit Fachvorträgen und Exkursionen.
Gegenstand
Zuwendungsfähig ist die Durchführung von Projektwochen gemäß dem Konzept „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Wirtschaftsschulen und Schulen besonderer Art in Form je einer Projektwoche im Verlauf der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie der Jahrgangsstufen 5 bis 9.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Träger kommunaler Schulen sowie die Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Durchführung der Projektwochen bzw. Projektmodule für:
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer einmaliger Zuschuss bzw. Zuweisung (Projektförderung) in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe für eine Einzelschule pro Schuljahr ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. Dieser Betrag steht insgesamt für Projekte aller Klassen in einer gewählten Jahrgangsstufe zur Verfügung, in der die Projektwoche stattfindet.
Synonyme:
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung
Autor: Super-Admin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) vom 10. November 2021 (BayMBl. Nr. 824), die durch Bekanntmachung vom 31. März 2022 (BayMBl. Nr. 227) geändert worden ist.
Der Antrag ist durch den Schulträger mit dem elektronisch bereitgestellten Antragsformular (siehe unter „Formulare“) bis zum 15. November eines Jahres (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Regierung einzureichen. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektwoche ist bis Ende Juli eines Schuljahres durchzuführen.
Die Zuwendungsempfänger haben einen Verwendungsnachweis (ohne Vorlage von Belegen) nach dem vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitgestellten Muster (siehe unter „Formulare“) spätestens nach sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der zuständigen Regierung vorzulegen.
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/alltagskompetenzen-schulen-fuers-leben-beantragung-einer-foerderung-fuer-massnahmen-an-nichtstaatlicher-schule/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:21:52
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