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zur Leistung

Allgemeines Funkbetriebszeugnis; Beantragung einer Ersatzausfertigung

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es sind zwei Arten von Funkzeugnissen gültig:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Funk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Wenn Sie Ihr LRC verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres LRC vom Deutschen Motoryachtverband e.V. oder vom Deutschen Segler-Verband e.V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.

Auskunft zur Ausstellung geben die regionalen Prüfungsausschüsse.

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Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr

Autor: Super-Admin

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Synonyme:

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