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Die Alkopopsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf alkoholhaltige Süßgetränke erhoben wird. Alkopops sind Mischgetränke in flüssiger oder gefrorener Form, die im Wesentlichen aus 2 Hauptkomponenten hergestellt werden:
1. Komponente:
2. Komponente:
Solche alkoholhaltigen Mischgetränke fallen unter das Alkopopsteuergesetz, wenn sie:
Die Alkopopsteuer entsteht in der Regel, sobald die Produkte in den Wirtschaftskreislauf im deutschen Steuergebiet treten. Das ist meistens der Fall, wenn die Alkopops aus einem Steuerlager entnommen werden, ohne dass sich ein weiteres Verfahren der Steueraussetzung anschließt. Bei Entnahme aus einem Steuerlager für Alkoholerzeugnisse und Alkopops (Kombilager) entsteht gleichzeitig die Alkoholsteuer.
Die Steuer entsteht auch, wenn die Alkopops im Steuerlager verbraucht werden. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem Alkopops hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.
Darüber hinaus entsteht die Steuer unter anderem, wenn Alkohol aus einem Drittstaat eingeführt wird. Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb des binneneuropäischen Raums.
Die Höhe der Steuer wird nach dem im Alkopop enthaltenden Alkoholgehalt bemessen. Sie beträgt für 100 Liter reinen Alkohol 5.550 EUR.
Synonyme: Alkoholhaltige Süßgetränke, Alkoholische Mischgetränke, Alkopops, Alkopopsteuer, Registrierter Empfänger, Steuerlager, Steuerlagerinhaber, Steuerschuldner
Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse online beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben.
Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops online beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben.
Über den Online-Antrag Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall können Sie Ihre Steueranmeldung für die Alkoholsteuer beim zuständigen Hauptzollamt einreichen.
Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, die Steueranmeldung für Alkopops im Einzelfall online beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben.
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Über den Online-Antrag Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall können Sie Ihre Steueranmeldung für die Alkoholsteuer beim zuständigen Hauptzollamt einreichen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/alkopopsteuer-zahlung/ zuletzt geändert: 14.11.2024 16:30:29
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