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Wenn Sie Alkopops steuerfrei verwenden wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt stellen. Das Hauptzollamt erteilt die Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt, wenn gegen Sie keine Bedenken bezüglich Ihrer steuerlichen Zuverlässigkeit bestehen.
Mit der Erlaubnis können Sie Alkopops unversteuert von einem deutschen Steuerlager beziehen. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Alkopops hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen.
Alkopops sind von der Alkopopsteuer befreit, wenn sie wie folgt gewerblich verwendet werden:
In der Erlaubnis sind bestimmte Pflichten aufgeführt, die Sie beachten müssen. Wenn Sie diese nicht beachten, ist mit Restriktionen zu rechnen, die bis zum Widerruf der Erlaubnis führen können.
Synonyme: Alkohol, alkoholhaltige Mischgetränke, Alkoholhaltige Süßgetränke, Alkopops, Alkopopsteuer, Erlaubnis, Lebensmittelaromen, steuerfrei, Steuerfreie Verwendung, Steuerlager, Vergällung, Verwendung
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Sie müssen die Erlaubnis vor dem geplanten Verwendungsbeginn beantragen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/alkopopsteuer-beantragung-einer-erlaubnis-zur-steuerfreien-verwendung/ zuletzt geändert: 14.11.2024 16:30:27
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