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Informationen

zur Leistung

Alkoholsteuer; Bezahlung

Die Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf Alkohol und alkoholhaltige Waren erhoben wird. Dazu zählen unter anderem

  • Ethylalkohol,
  • Destillate und Spirituosen, zum Beispiel Whisky oder Gin,
  • Liköre oder auch
  • alkoholhaltige Waren, zum Beispiel Schnapspralinen mit einem hohen Alkoholgehalt oder Kandiszucker in Rum.

Alkohol darf in Deutschland in der Regel nur in Brennereien hergestellt werden, die zollamtlich verschlossen sind (Verschlussbrennereien). Für die Ermittlung der zu zahlenden Steuer wird gemessen, wie viel Alkohol hergestellt wird.

Die Steuer entsteht, sobald der Alkohol in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt wird. In der Regel geschieht dies nach der Gewinnung durch eine sogenannte Alkoholabnahme oder – soweit der Alkohol nach der Gewinnung unter Steueraussetzung in einem Steuerlager gelagert wird – durch die Entnahme aus dem Steuerlager. Ein Alkoholsteuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem Alkoholerzeugnisse hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Darüber hinaus entsteht die Steuer unter anderem, wenn Alkohol aus einem anderen Land nach Deutschland eingeführt wird.

Die Höhe der Steuer bemisst sich nach der im Alkoholerzeugnis enthaltenen Alkoholmenge. Der Regelsteuersatz beträgt für 100 Liter reinen Alkohol 1.303 EUR.

In manchen Fällen sind ermäßigte Steuersätze möglich, zum Beispiel beim sogenannten Abfindungsbrennen oder für kleine unabhängige Verschlussbrennereien, die höchstens 400 Liter reinen Alkohol im Kalenderjahr produzieren. Steuerbefreiungen sind unter anderem bei der gewerblichen Verwendung zur Herstellung von Arzneimitteln oder Lebensmitteln mit geringem Alkoholgehalt möglich, sofern die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Synonyme: Alkohol, Alkoholerzeugnisse, Alkoholhaltige Waren, Alkoholsteuer, Branntwein, Branntweinsteuer, Brennen, Brennerei, Registrierter Empfänger, Steuerlager, Verschlussbrennerei

Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse online beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben.

Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse

Über den Online-Antrag Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall können Sie Ihre Steueranmeldung für die Alkoholsteuer beim zuständigen Hauptzollamt einreichen.

Steueranmeldung für Alkoholerzeugnisse (Alkohol und alkoholhaltige Waren) im Einzelfall

Fristen:

Abgabefrist

Abgabe der Steuererklärung:

  • bei Entnahme aus einem Steuerlager: bis zum 10. Tag des Monats, der auf die Entstehung der Steuer folgt

Bezahlen der Steuer:

  • bei Verschlussbrennereien: spätestens 7 Tage, nachdem Ihnen der Steuerbescheid bekannt gegeben wurde
  • bei Entnahme aus einem Steuerlager: bis zum 5. Tag des 2. Monats, der auf die Entstehung der Steuer folgt
  • wenn die Steuer entsteht, weil ein Verbot missachtet wurde: sofort

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AlkoholAlkoholerzeugnisseAlkoholhaltige WarenAlkoholsteuerBranntweinBranntweinsteuerBrennenBrennereiRegistrierter EmpfängerSteuerlagerVerschlussbrennerei

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