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zur Leistung

Alkoholsteuer; Beantragung einer Erstattung, eines Erlasses oder einer Vergütung

Sie können eine Entlastung von der Alkoholsteuer beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen, wenn Sie die Alkoholerzeugnisse nachweislich versteuert haben, aber später zu einem Zweck verwenden, der eine Entlastung rechtfertigt.

Eine Entlastung bei der Steuer kann bedeuten:

  • Erlass: Die bereits entstandene, aber noch nicht bezahlte Steuer wird Ihnen erlassen. Den entsprechenden Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie auch Steuerschuldner für die betreffende Ware sind.
  • Erstattung: Die bereits bezahlte Steuer wird Ihnen erstattet. Auch diesen Antrag können Sie nur stellen, wenn Sie auch Steuerschuldner für die betreffende Ware sind.
  • Vergütung: Sie sind nicht der Steuerschuldner, der die Steuer bereits bezahlt hat, sondern ein anderer Steuerschuldner hat für die Waren die Steuerschuld entrichtet. Auf Antrag wird Ihnen die Steuer vergütet.

Entlastungen der Alkoholsteuer sind in den folgenden Fällen möglich:

  • Sie befördern die Erzeugnisse gewerblich in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), in denen sie nach den dort geltenden Regelungen versteuert werden.
  • Sie nehmen die Erzeugnisse in ein Steuerlager auf. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem die Erzeugnisse hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Beispiel: Sie nehmen Waren zurück in Ihren Betrieb auf, weil sie von einem Empfänger wegen Mängeln abgelehnt wurden.

Synonyme: Alkohol, Alkoholerzeugnisse, Alkoholhaltige Waren, Alkoholsteuer, Branntwein, Branntweinsteuer, Steuererlass, Steuererstattung, Steuerlager, Steuervergütung, Versandhandel, Verschlussbrennerei

Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

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Versteuerungsbestätigung online einreichen

Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Anzeige über die Inanspruchnahme einer Steuerentlastung bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten online bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt abzugeben.

Anzeige über die Inanspruchnahme einer Steuerentlastung bei der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten

Das Zoll-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse online beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben.

Monatliche Steueranmeldung/ Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse

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Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen.
  • Klage vor dem Finanzgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AlkoholAlkoholerzeugnisseAlkoholhaltige WarenAlkoholsteuerBranntweinBranntweinsteuerSteuererlassSteuererstattungSteuerlagerSteuervergütungVersandhandelVerschlussbrennerei