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Wenn Sie Alkohol gewerblich verwenden und er nicht zu Trink- oder Genusszwecken eingesetzt wird, können Sie das in vielen Fällen steuerfrei tun. Dazu benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis.
Mit der Erlaubnis können Sie Alkohol unversteuert von einem deutschen Steuerlager beziehen. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem Alkohol oder Alkoholerzeugnisse hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Vor einer Erlaubnis prüft die Zollverwaltung im Allgemeinen, ob bestimmte Anforderungen im Hinblick auf Ihre steuerliche Zuverlässigkeit erfüllt sind.
Zum Teil muss der Alkohol vergällt sein, um steuerfrei verwendet werden zu dürfen. Beim Vergällen werden dem Alkohol bestimmte Stoffe hinzugefügt, damit er nicht mehr trink- oder genießbar ist. Für die folgenden Zwecke können Sie Alkoholerzeugnisse auf Antrag steuerfrei verwenden:
In der Erlaubnis sind bestimmte Pflichten aufgeführt, die Sie beachten müssen. Wenn Sie diese nicht beachten, ist mit Restriktionen zu rechnen, die bis zum Widerruf der Erlaubnis führen können.
Synonyme: Alkohol, Alkoholerzeugnisse, Alkoholsteuer, Apotheken, Arzneimittel, Branntweinsteuer, Lebensmittelaromen, steuerfrei, steuerfreie Verwendung, Steuerlager, Vergällung
Lebenslagen: Zahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren
Autor: Super-Admin
Ihre Erlaubnis kann auf einen darauf vermerkten Zeitraum befristet werden.
- Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Finanzgericht
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/alkoholsteuer-beantragung-einer-erlaubnis-zum-steuerfreien-verwenden/ zuletzt geändert: 14.11.2024 16:30:23
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