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Befördern Sie Alkohol oder alkoholhaltige Waren, ohne dass die Erzeugnisse bereits mit der Alkoholsteuer belastet sind, spricht man von einer „Beförderung unter Steueraussetzung“. Ausgesetzt ist die Steuer, solange sich die Erzeugnisse im Transit zu ihrem endgültigen Bestimmungsort befinden, wo sie dann erhoben wird. Alternativ können die Erzeugnisse nach der Beförderung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verwendet werden.
Eine Beförderung unter Steueraussetzung ist in der Regel in den folgenden Fällen möglich:
Sie sind berechtigt, Alkoholerzeugnisse innerhalb des deutschen Steuergebiets zu befördern. Möglich ist die Beförderung
Sie sind berechtigt, Waren innerhalb der Europäischen Union zu befördern. Dazu zählen Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere europäische Mitgliedstaaten.
Sie sind berechtigt, Waren an einen Ort der Ausfuhr aus dem europäischen Binnenmarkts, also in ein Drittland zu befördern.
Zur steuerlichen Kontrolle müssen Sie den Zollbehörden melden, wenn Sie Alkoholerzeugnisse unter Steueraussetzung befördern. Die verschiedenen Beförderungsschritte werden in einer Datenbank erfasst, dem Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren (EMCS, Excise Movement and Control System). Sollten bei der Beförderung Unregelmäßigkeiten auftreten, endet die Steueraussetzung und die Erzeugnisse müssen versteuert werden.
Synonyme: Administrative Reference Code, Alkohol, Alkoholerzeugnisse, Alkoholhaltige Waren, Alkoholsteuer, ARC, Branntwein, Branntweinsteuer, EMCS, Excise Movement and Control System
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
Diese Anwendung ermöglicht es allen Wirtschaftsbeteiligten, die verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung/im steuerrechtlich freien Verkehr versenden oder empfangen, die hierzu vorgeschriebenen elektronischen Meldungen über das Internet abzuwickeln.
Sie können den Antrag online übermitteln.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/alkoholsteuer-anzeige-der-befoerderung-von-unversteuerten-alkoholerzeugnissen/ zuletzt geändert: 14.11.2024 16:30:22
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