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zur Leistung

Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme

Durch Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten können Ihre Gesundheit und Ihre Zähne geschädigt werden. Dann kommen ärztliche und zahnärztliche Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz in Betracht.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt in diesen Fällen die Kosten der Heilbehandlung.
Das gilt auch, wenn eine besondere unfallmedizinische Behandlung nötig ist. Die freie Wahl Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes kann in solchen Fällen eingeschränkt sein.

Synonyme: Arbeitsunfall, Behandlungskosten, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, Durchgangsarzt, gesetzliche Unfallversicherung, Heilbehandlung, Kostenübernahme, Leistungsanspruch, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Wegeunfall, Zahnarzt

Lebenslagen: Unfall

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Versicherte können online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden.

Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

ArbeitsunfallBehandlungskostenBerufsgenossenschaftBerufskrankheitDurchgangsarztgesetzliche UnfallversicherungHeilbehandlungKostenübernahmeLeistungsanspruchUnfallkasseUnfallversicherungsträger öffentlicher HandWegeunfallZahnarzt